Abgabepflicht von Nachweisen und Konzepten
Für Neubauten, Änderungen im Bestand oder Nutzungsänderungen ist es immer notwendig den Brandschutz mit zu betrachten. Wir erstellen für Sie notwendige Konzepte oder Nachweise nach § 11 Bauvorlagenverordnung.
Nicht in jedem Bauantragsverfahren ist es notwendig ein Brandschutzkonzept zu erstellen.
Wenn Sie nicht verpflichtet sind den Nachweis für einen Bauantrag beizulegen, könnten folgende Vorteile für Sie interresant sein.
✔ gegebenenfalls günstigere Versicherungsabschlüsse bei ihrer Sachversicherung
✔ Ein sicheres Gefühl Zuhaus und am Arbeitsplatz
✔ Im Brandfall können Sie schnell nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
✔ Sichere und fachgerechte Umsetzung auf der Baustelle.
Leistungen zum Brandschutz
✔ Nachweise für Wohn- und Gewerbegebäude aller Art | ✔ Nachweise für Sonderbauten |
✔ Brandschutzberatung | ✔ Brandschutzgutachten |
✔ Brandschutzkonzept | ✔ Brandschutznachweis |
✔ Unterstützung bei der Entwurfsplanung | ✔ Unterstützung bei der Ausführungsplanung |
✔ Dokumentation | ✔ Brandschutz im Denkmal |
✔ Nachweise für den Brandschutz bei BimschG ✔ Brandschutzbeauftragter | ✔ Evakuierungskonzept ✔ Erstellen von Abweichungsanträgen |
Projekte
✔ Wohnbauten | ✔ Nichtwohngebäude |
✔ Regelbauten | ✔ ungeregelte Bauten |
✔ Sonderbauten | ✔ Denkmäler |
✔ industrielle Gebäude | ✔ landwirtschaftliche Gebäude |
✔ bauliche Anlagen | ✔ und vieles mehr. |
Säulen des Brandschutzes
Vollumfängliche Behandlung des Brandschutzes
Das Thema Brandschutz muss vollumfassend für ein gelingen betrachtet werden.
Genaue Betrachtungen und ein Augenmaß ersparen Geld, Zeit und im Schadesfall vielleicht sogar den Verlust der eigenen Firma.
Qualifikation
Master of Engineering - Baulicher Brandschutz und Sicherheitstechnik
Diplom-Bauingenieur (FH)
Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer Niedersachen
Sachverständiger für Brandschutz und Sicherheitstechnik
Brandschutzbeauftragter
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko)
Anschrift
Ingenieurbüro Mülder
Daniel Mülder
Großwolder Str. 60 – 68
26810 Westoverledingen
www.Muelder.de
info@Muelder.de
0162 6953369
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